So unvorhersehbar wie der Start des Wintereinbruchs ist auch der Schneefall. Im Winter fällt nämlich immer unterschiedlich viel Schnee – mal ist es mehr und mal mal weniger Schnee. Da es extrem schwer vorhersehbar ist, welche Menge Schneeflocken vom Himmel fallen wird, solltest Du stets auf alles vorbereitet sein.
Wenn dann der erste Schnee liegengeblieben ist und die Landschaft komplett in weiß getaucht wurde, dann beginnt die Pflicht des Schneeschippens. Aber wer muss Schnee räumen und wohin mit dem ganzen Schnee? Wir zeigen Dir ein paar Möglichkeiten, was Du mit dem weißen Pulverschnee alles machen kannst und wann Du tatsächlich vor die Tür zum Schneeschippen musst.
Schneebeseitigung – Wer muss Schnee räumen, Mieter oder Vermieter?
In Deutschland gibt es eine Pflicht zum Schneefegen, die jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt ist. Ähnlich wie auch beim Rasenmähen, legt die Ortssatzung der Städte und Gemeinden den Umfang fest. Im Internet findet man daher unterschiedliche Angaben, zu welchen Zeiten die Schneeräumpflicht besteht.
Einheitlich erscheint die Regelung, dass Du Werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr dafür sorgen musst, dass Dein Grundstück sicher erreicht werden kann. Einige Quellen weisen für das Wochenende die gleichen Zeiträume aus, während andere von einem Zeitfenster von 9-20 Uhr sprechen.
In jedem Fall ist immer der Eigentümer des Grundstücks dazu verpflichtet, dem Winterdienst nachzukommen. Besteht ein Mietverhältnis, so kann der Vermieter das Schneefegen auf den Mieter übertragen. Hierzu ist ein entsprechender Vermerk im Mietvertrag notwendig. Ein Verweis auf eine nicht vom Mieter zu unterschreibende Hausordnung ist laut Experten nicht ausreichend.
Was muss genau vom Schnee befreit werden?
Du musst dafür sorgen, dass beispielsweise der Postbote unfallfrei zu Deinem Grundstück bzw. zu Deiner Haustür gelangen kann. Zusätzlich musst Du dafür sorgen, dass Spaziergänger den Weg vor Deinem Grundstück passieren können, ohne sich in Gefahr zu begeben.
So ist also neben Weg vor Deiner Haustür auch ein möglicher Gehweg von dem Schnee zu befreien. Dafür ist das Schneeräumen auf einer Breite von mindestens 1,20 m – 1,50 m notwendig.
Wenn Du Vermieter bist, dann müssen zusätzlich beispielsweise die Wege zum Mülleimer und zum Briefkasten geräumt werden. Hier ist die Hälfte der oben genannten Breite ausreichend.
Wohin mit dem Schnee vom Gehweg?
Beim Schneefegen entsteht jede Menge weiße Masse, die irgendwo gelagert werden muss, bis sie dort auftauen kann. Dabei ist wichtig, dass die Auffahrt der Nachbarn sowie Rinnsteine, Gullys und Fahrradwege frei bleiben.
Der zusammengeschobene Schnee soll möglichst auf der zur Fahrbahn zeigenden Seite aufgetürmt werden, sodass Fußgänger und Radfahrer den Weg weiterhin ungestört nutzen können.
Wohin mit Schnee vom Balkon?
Ja, auch auf einen Balkon kann Schnee fallen. Gerade wenn es richtig doll schneit, sammelt sich dort relativ viel weißer Schnee an.
Eigentlich ist das kein Problem. Wird die Schneedecke aber irgendwann zu dick, dann kann es im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Statik des Balkons in Gefahr gerät. Damit es gar nicht soweit kommt, und Du Deinen Balkon auch im wilden Schneetreiben betreten kannst, könntest Du den Schnee in einen Eimer schippen und diesen in der Badewanne auftauen lassen. Abschließend kann das entstandene Wasser über den Abfluss entsorgt werden.
Je nach Temperatur in Deinem Bad, geht der Vorgang mal schneller und mal langsamer.
Wohin mit dem Schnee vom eigenen Grundstück?
Im Idealfall sammelst Du den Schneeberg auf einem festen Untergrund. Ein solcher Haufen, der durch das Schneeschippen entsteht, wiegt eine ganze Menge und sollte nicht direkt auf Deinem Rasen platziert werden.
Versuche den Schnee lieber auf einem gepflasterten Stück Deinem Grundstücks zu stapeln. Dort bereitet er auch keine Probleme, wenn die Schmelzzeit beginnt und viel Wasser entsteht.
Fazit
Wir hoffen, dass wir einige Fragen in diesem Artikel klären konnten, so haben wir darüber gesprochen: Wer muss Schnee räumen? Wer muss Schnee schippen? Wer räumt Schnee rund ums Haus?
Auch haben wir herausgestellt, dass der Vermieter zwar verpflichtet ist, den Schnee wegzuräumen, diese Pflicht jedoch auf den Mieter übertragen kann.
Jetzt bist Du bestens auf den nächsten Schnee vorbereitet und weißt, wann der Schneeschieber aus dem Schuppen geholt werden muss und wann eigentlich besser der Schlitten zum Einsatz kommen kann.